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Arbeitsrecht: Duschen und Umziehen als Arbeitszeit?
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Duschen und Umziehen als Arbeitszeit? Gericht schlägt Einigung vor
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Um erfolgreich von zu Hause aus zu arbeiten, sollten Sie rechtzeitig aufstehen, duschen, sich ganz normal anziehen und zwischendurch auch mal spazieren gehen." Ich: Stehe 3 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit auf. -
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Was gehört alles zur Arbeitszeit? Umkleiden und Duschen oder nicht?
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Landesarbeitsgericht: Umziehen ja, Duschen nein – was zur Arbeitszeit zählt : aufrecht.de
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